Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17452
BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11 (https://dejure.org/2011,17452)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2011 - 9 B 23.11 (https://dejure.org/2011,17452)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 9 B 23.11 (https://dejure.org/2011,17452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Ablehnung der Akteneinsicht als Gehörsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Beteiligten auf Akteneinsicht kann bei Unterlassung seiner Mitwirkungslast bzgl. der Akteneinsicht ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt werden; Anspruch eines Beteiligten auf Akteneinsicht bei Unterlassung seiner Mitwirkungslast bzgl. der ...

  • rewis.io

    Ablehnung der Akteneinsicht als Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung der Akteneinsicht als Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Beteiligten auf Akteneinsicht kann bei Unterlassung seiner Mitwirkungslast bzgl. der Akteneinsicht ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt werden; Anspruch eines Beteiligten auf Akteneinsicht bei Unterlassung seiner Mitwirkungslast bzgl. der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Ob dies der Fall ist, bemisst sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteile vom 23. August 1968 - BVerwG 4 C 235.65 - BVerwGE 30, 154 und vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.; Beschluss vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 18 f.).

    Ferner kann ein Einsichtsgesuch abgelehnt werden, wenn Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Akteneinsichtsrechts bestehen (vgl. Urteil vom 3. November 1987 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Ob dies der Fall ist, bemisst sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteile vom 23. August 1968 - BVerwG 4 C 235.65 - BVerwGE 30, 154 und vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.; Beschluss vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 18 f.).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Denn nur auf der Grundlage der geforderten Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann (vgl. Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 S. 19).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte, begründen keine Pflicht zur gerichtlichen Beweisaufnahme (vgl. Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89

    Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Ob dies der Fall ist, bemisst sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteile vom 23. August 1968 - BVerwG 4 C 235.65 - BVerwGE 30, 154 und vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.; Beschluss vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 18 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 E 52/24

    E-Akte ist manipulationssicher!

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.6.2011 - 9 B 23.11 -, juris, Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 E 51/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.6.2011 - 9 B 23.11 -, juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier:

    Nicht jede Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht stellt jedoch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar; ob dies der Fall ist, bemisst sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - juris Rn. 4 m. w. N. und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 9).

    Kommt ein Beteiligter dieser Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, darf sein Antrag auf Akteneinsicht durch das Gericht jedenfalls dann abgelehnt werden, wenn bei einer Stattgabe die Erledigung des Rechtsstreits verzögert würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - a. a. O. und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - a. a. O. Rn. 12).

  • BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 7.19

    Tarife für die Nutzung von Urheberrechten nur auf Grundlage der wahrgenommenen

    Ob das Übergehen eines Antrags auf Akteneinsicht das Recht des betroffenen Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt, ist aufgrund einer umfassenden Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.).
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 B 10.23
    Wird vom Gericht Akteneinsicht trotz eines rechtzeitig gestellten Antrags nicht gewährt, kann das - abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles - eine Gehörsverletzung begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1997 - 9 B 799.97 - und vom 8. Juni 2011 âEURŒ- 9 B 23.11 - beide in juris).
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 2.18

    Rückübertragung einer Firma hinsichtlich Auskunftsanspruchs und

    Im Hinblick darauf ist nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dargelegt, weshalb eine Einsichtnahme am Tag vor der Sitzung und am Sitzungstag selbst vor dem Verhandlungstermin nicht ausreichend und zumutbar sein sollte, zumal den Kläger aus Gründen der Prozessökonomie die Obliegenheit zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit traf (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - juris Rn. 4).

    Der Kläger war im Interesse der Prozessökonomie gehalten, rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung Akteneinsicht zu nehmen und alle sich hierzu bietenden zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - juris Rn. 4).

  • BFH, 21.04.2023 - III B 41/22

    Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann eine Versagung ferner bei rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Akteneinsichtsrechts und insbesondere im Fall der Prozessverschleppung gerechtfertigt sein (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2022, 730, Rz 16 ff., und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.06.2011 - 9 B 23/11, juris, Rz 4).
  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 6 ZB 20.980

    Kein Gehörsverstoß wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht

  • VGH Bayern, 12.05.2022 - 1 ZB 22.370

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein von einer

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 6 A 303/18

    Asylzulassungsantrag; Darlegung von Verfahrensmängeln; rechtliches Gehör;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2020 - 10 A 3779/19

    Abbruchreste stellen keinen Bebauungszusammenhang her!

  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 6 ZB 14.1309

    Bundesbeamtenrecht; Polizeidienstunfähigkeit; Polizeiarzt; Aufklärung;

  • VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510

    Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage

  • VGH Hessen, 07.11.2013 - 5 A 2114/13

    Anhörungsrüge

  • OVG Sachsen, 21.03.2022 - 6 A 191/20

    Asylrecht; Russische Föderation; grundsätzliche Bedeutung; Gehörsrüge - hier:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht